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Mitglied werden — Xäls demokratisch mittragen

Privatpersonen und Vereine sind das Rückgrat der Genossenschaft. Mit Ihrer Mitgliedschaft stärken Sie regionale Bio-Strukturen in Neckar-Alb und entscheiden in der Generalversammlung mit.

Warum Mitglied werden?

Xäls baut Verarbeitung, Logistik, Sichtbarkeit und Bildungsarbeit für eine faire regionale Bio-Lebensmittelwirtschaft auf. Als Mitglied tragen Sie diese Arbeit finanziell, demokratisch und ideell mit.

Sie kaufen damit keinen Rabattclub, sondern werden Teil einer Genossenschaft: ein Mitglied, eine Stimme, gemeinsame Verantwortung.

Beitrag für Privatpersonen

Maßgeblich ist die Beitragsordnung mit Stand 01.01.2023. Geschäftsanteile kommen zusätzlich zum jährlichen Mitgliedsbeitrag hinzu.

Situation Beitrag Hinweis
Regulärer Jahresbeitrag 100 € pro Jahr Einzug in Folgejahren jeweils zum 15. März
Ermäßigter Jahresbeitrag 20 € pro Jahr Für Schüler*innen, Studierende und Menschen mit geringem Einkommen; Antrag über das Beitrittsformular beim Vorstand
Beitritt im 1. Quartal voller Jahresbeitrag 100 € regulär oder 20 € ermäßigt
Beitritt im 2. oder 3. Quartal halber Jahresbeitrag 50 € regulär oder 10 € ermäßigt
Beitritt im 4. Quartal kein Mitgliedsbeitrag im Beitrittsjahr Der reguläre Einzug startet im Folgejahr
Ablauf
So werden Sie Mitglied
  • 1

    Formular ausfüllen

    Beitrittserklärung herunterladen und am Rechner oder handschriftlich ausfüllen. Falls Sie ermäßigt zahlen möchten, beantragen Sie das direkt im Formular.

  • 2

    Unterschreiben

    Ausdrucken, unterschreiben und die gezeichneten Geschäftsanteile sowie Beitragsermächtigung prüfen.

  • 3

    Abgeben oder schicken

    Per Post oder Mail an Xäls schicken — oder in einem Partnerbetrieb abgeben.

Häufige Fragen zur Mitgliedschaft

Wer kann Mitglied werden?

Privatpersonen und Vereine, die Xäls unterstützen möchten. Betriebe werden über den Weg „Als Partnerbetrieb“ Mitglied — mit eigenen Kriterien.

Wie hoch ist ein Genossenschaftsanteil?

Ein Anteil beträgt 100 €. Für Privatpersonen und für Unternehmen. Ob Sie einen oder mehrere Anteile zeichnen, ist Ihre Entscheidung.

Wieso muss ich einen Jahresbeitrag zahlen?

In der Aufbauphase erwirtschaftet Xäls noch keine eigenen Einnahmen. Die laufenden Betriebsausgaben (Büro, Verwaltung, Öffentlichkeitsarbeit, Veranstaltungen) müssen deswegen zunächst aus Mitgliedsbeiträgen und Fördermitteln bestritten werden.

Wofür genau wir Ihr Geld einsetzen, lesen Sie auf der Seite „Mitmachen“ unter Finanzen & Transparenz.

Wie hoch ist der Jahresbeitrag?

Privatpersonen zahlen 100 € pro Jahr. Der ermäßigte Beitrag liegt bei 20 €. Für Unternehmen bemisst sich der Beitrag am Umsatz — Details stehen in der Beitragsordnung.

Gibt es eine Ermäßigung für Studierende, Schüler*innen oder Erwerbslose?

Ja. Studierende, Schüler*innen, Erwerbslose und sonstige Härtefälle können auf dem Beitrittsformular eine ermäßigte Mitgliedschaft beantragen.

Gibt es eine Familienmitgliedschaft?

Nein, derzeit nicht. Jedes Mitglied zeichnet einen eigenen Anteil — damit auch jede Stimme einzeln zählt.

Können Minderjährige Mitglied werden?

Ja, mit Unterschrift der gesetzlichen Vertreter*innen.

Wie sind die Kündigungsbedingungen?

Nach der Satzung ist eine Kündigung erst fünf Jahre nach Beitritt möglich. Das klingt lang — und ist es auch. Der Grund: Xäls baut etwas Langfristiges auf und braucht Planungssicherheit.

Zusätzliche Anteile können nach zwei Jahren gekündigt werden. Außerdem können Anteile jederzeit auf andere Personen übertragen werden. In Härtefällen ist eine vorzeitige Kündigung möglich.

Bekomme ich etwas für meinen Beitrag?

Keine Produkt-Rabatte, keine Dividenden (jedenfalls noch nicht). Was Sie bekommen: Mitbestimmung in der Generalversammlung, Transparenz über alle Zahlen und das Wissen, dass Ihr Geld in den Aufbau einer fairen, regionalen Lebensmittelwirtschaft fließt.

Ist die Mitgliedschaft steuerlich absetzbar?

Der Genossenschaftsanteil nicht — das ist eine Kapitaleinlage. Spenden an die Xäls-Stiftung sind hingegen steuerlich absetzbar; bei Beträgen über 300 € stellen wir eine Spendenbescheinigung aus.

Kann ich Anteile verschenken oder übertragen?

Verschenken: Nein. Jedes Mitglied muss persönlich seinen Willen zur Mitgliedschaft erklären und unterschreiben.

Übertragen: Ja. Nach § 6 der Satzung können Anteile per schriftlichen Vertrag jederzeit auf eine andere Person übertragen werden. Werden alle Anteile übertragen, scheidet das bisherige Mitglied aus.

Wie kann ich als Verbraucher*in mitmachen — außer mit Geld?

In der Generalversammlung, bei Veranstaltungen, mit Kursangeboten, in zukünftigen Arbeitskreisen und Projekten. Kommen Sie auf uns zu — am einfachsten per Mail an Kai Bendziula.

Bereit? Dann los.

Beitrittserklärung ausfüllen und per Post oder Mail schicken — oder vorher kurz fragen, wenn etwas unklar ist.